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Stand 12/2020

I.Medienproduktions­leistungen

1.Leistungsinhalt

1.1Die Eberl & Kœsel Studio GmbH bietet Medienproduktion für Print-, Online- und sonstige digitale Anwendungen an. Dazu gehören im Wesentlichen die Contenterstellung und Aufbereitung, die Seitenerstellung und Bildbearbeitung sowie Zusatzleistungen wie die Verwaltung, Nummerierung, Verschlagwortung und Archivierung von Bild- und Textdaten im Wege des Hostings (vgl. Abschnitt II.). Insbesondere bietet die Eberl & Kœsel Studio GmbH zahlreiche effizienzsteigernde Automatisierungen für die Medienproduktion an, die für den Kunden individuell erstellt bzw. angepasst werden können.

1.2Die Medienproduktionsleistung besteht grundsätzlich in der Erstellung von Satz bzw. Satzautomationen sowie in der Gestaltung und Bildbearbeitung, wobei der Kunde in der Regel das Format und die zu verwendenden Elemente vorgibt. Es handelt sich dabei primär um eine technische, weniger um eine gestalterische Tätigkeit.

1.3Zur Farbkontrolle bzw. -korrektur hat der Kunde die Farbvorgaben nach üblichen Standards (z.B. HKS) zu machen oder Farbmuster zu liefern.

1.4Es gelten die Handelsbräuche der Medienbranche, so dass z.B., wenn nicht anderweitig vereinbart, keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie z.B. Layout- oder Korrekturdaten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden, besteht.

2.Proof und Softproof

2.1Nach der mehrfarbigen Seitenherstellung berechnet die Eberl & Kœsel Studio GmbH die Druckdaten im Wege einer Drucksimulation. Der Kunde erhält die dabei entstehende Simulationsdatei (»Proof«) zur Endkontrolle entweder als farbverbindlichen Ausdruck oder als digitale Datei (»Softproof«).

2.2Ein Softproof kann vom Kunden browsergestützt abgerufen werden, erscheint aber nur auf einem kalibrierten Bildschirm in farbverbindlicher Form.

2.3Der Kunde hat den Proof bzw. Softproof nach Erhalt unverzüglich auf eventuelle, insbesondere inhaltliche oder farbliche Fehler zu prüfen. Soweit die Weiterleitung der Druckdaten an eine Druckerei durch die Eberl & Kœsel Studio GmbH erfolgen soll, kann die Eberl & Kœsel Studio GmbH zuvor vom Kunden eine ausdrückliche und/oder schriftliche Freigabeerklärung verlangen.

3.Sachmängel und Haftung

3.1Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend zu den Regelungen zur Haftung und zu Sach- und Rechtsmängeln in den AGB der Eberl & Kœsel Studio GmbH.

3.2Bei der Bildbearbeitung (Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren) gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel.

3.3Die Eberl & Kœsel Studio GmbH haftet in Ergänzung der Ziffer 9 der AGB bei Medienproduktionsleistungen nicht für Folgeschäden durch Schreib- und Zeichenfehler, die, z.B. infolge von Fehlern der Vorlage, nicht von der Eberl & Kœsel Studio GmbH zu vertreten sind.

3.4Für die Rechtschreibung ist im Zweifel der Duden in der jeweils aktuellen Ausgabe maßgebend.

3.5Korrekturabzüge werden nur auf Verlangen des Kunden oder nach Ermessen der Eberl & Kœsel Studio GmbH übergeben, sind dann aber vom Kunden auf Schreibfehler und sonstige Mängel sorgfältig zu prüfen und als druckreif freizugeben. Im Falle einer solchen Freigabe schuldet die Eberl & Kœsel Studio GmbH keine eigene Überprüfung.

4.Schiedsgericht

4.1In Streitfällen technischer Art kann auf Verlangen einer Vertragspartei beim Fogra Forschungsinstitut für Medientechnologien e.V. (www.fogra.org), Einsteinring 1a, 85609 Aschheim b. München ein gemeinsames und verbindliches Schiedsgutachten bzw. ein Schiedsspruch eingeholt werden.

4.2Die Kosten eines Gutachtens werden entsprechend dem Ergebnis des Schiedsgutachtens zwischen den Parteien verteilt.

II.Hosting-Leistungen

1.Leistungsinhalt

1.1Die Eberl & Kœsel Studio GmbH bietet das Hosting zur Verwaltung und Archivierung von Bild- und Textdaten sowie den Betrieb von Softwarelösungen zur Unterstützung der Medienproduktion im Wege des Hostings und Application Service Providing (ASP) an. Bei dem Hosting von eigenen Softwarelösungen der Eberl & Kœsel Studio GmbH bietet die Eberl & Kœsel Studio GmbH zusätzlich Support- und Wartungsleistungen an. Werden solche vereinbart, gelten hierfür die Regelungen unter Ziff. V.

1.2Die Software und die Daten werden hierzu in Abstimmung mit dem Kunden auf Servern der Eberl & Kœsel Studio GmbH oder in externen Rechenzentren abgespeichert bzw. betrieben.

1.3Der Kunde stellt der Eberl & Kœsel Studio GmbH die zu hostenden Daten online per Upload mittels Web-Browser, FTP etc. oder auf üblichen Datenträgern zur Verfügung.

1.4Die Eberl & Kœsel Studio GmbH kann die Daten nach einem mit dem Kunden vereinbarten System ordnen und benamen und für den Kunden einen browsergestützten Zugriff einrichten. Die Kriterien für diesen Zugriff können kundenspezifisch angepasst werden.

1.5Zudem kann ein Rechte-Rollenkonzept mit dem Kunden erarbeitet und installiert werden, in dem die User und deren Zugriffsrechte, Benutzernamen und Kennwörter festgelegt werden (für Upload, Download und die Bearbeitung der Daten).

2.ASP

2.1Soweit die Vertragsparteien eine ASP-Lösung vereinbaren, ist die vereinbarte, ansonsten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version der bereitzustellenden Software geschuldet. Aktualisierungen während der Vertragslaufzeit sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

2.2Die Eberl & Kœsel Studio GmbH kann nach vorheriger Mitteilung einen neuen Softwarestand einsetzen, solange der vertraglich geschuldete Funktionsumfang erhalten bleibt und der neue Softwarestand nicht zu erheblichen Nachteilen beim Kunden führt.

3.Haftung und Gewährleistung

3.1In Ergänzung der AGB der Eberl & Kœsel Studio GmbH gelten die nachfolgenden Regelungen.

3.2Für die Einrichtung, Aufrechterhaltung, Fehlerfreiheit, Geschwindigkeit und Kosten der Internetverbindung und der Zugriffssoftware des Kunden bis zum Routerausgang des Hosting-Servers (= Leistungsübergabepunkt) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

3.3Der Kunde hat alle Identifikations- und Authentifikationssicherungen geheim zu halten und vor einem Zugriff durch Dritte mittels geeigneter, zumutbarer Maßnahmen zu schützen. Der Kunde muss die Eberl & Kœsel Studio GmbH unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Sicherungen gegenüber Dritten bekannt wurden oder dass unberechtigte Dritte Zugang zu den gehosteten Daten bzw. zum ASP-System haben.

3.4Der Kunde hat eventuelle Mängel an der vertraglichen Leistung unverzüglich der Eberl & Kœsel Studio GmbH mitzuteilen. Soweit die Eberl & Kœsel Studio GmbH infolge einer vom Kunden schuldhaft unterlassenen oder verspäteten Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen kann, hat der Kunde keine Ansprüche aus Mängelhaftung, im Übrigen liegt darin ein Mitverursachen bzw. ein Mitverschulden des Kunden, der insoweit darzulegen hat, dass er die unterlassene oder verspätete Mängelanzeige nicht zu vertreten hat.

3.5Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

3.6Sofern die Eberl & Kœsel Studio GmbH mit dem Kunden ein individuelles Sicherheitskonzept ausarbeitet und die Pflichten hieraus einhält und erfüllt, ist die Haftung für einen Daten- oder Systemausfall vorbehaltlich der Ziffer 9.2. der AGB ausgeschlossen.

4.Vertragslaufzeit

4.1Die Vertragslaufzeit für Hosting-Leistungen beginnt – sofern die Parteien keine gesonderte Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart haben – mit der Auftragsbestätigung bzgl. der Einrichtung des Hostings und ist erstmals nach Ablauf von 2 Jahren mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündbar.

4.2Sofern eine Kündigung nicht – oder nicht fristgerecht – erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um ein Jahr, ohne dass die Vertragspartner hierzu eine gesonderte Erklärung abgeben müssen. Das Vertragsverhältnis ist auch in dieser Folgelaufzeit jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar.

4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die vereinbarten Nutzungsbestimmungen nicht nur unerheblich verstößt.

5.Vertragsende

5.1Nach Vertragsbeendigung wird die Eberl & Kœsel Studio GmbH alle gehosteten Bild- und Textdaten löschen. Soweit der Kunde die Herausgabe der gehosteten Daten auf einem Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung wünscht, muss er dies vor der Vertragsbeendigung schriftlich mitteilen und eine Kostendeckungszusage erklären. Die Eberl & Kœsel Studio GmbH kann die dafür erforderlichen Aufwendungen nach marktüblichen Stunden-/Tagessätzen bzw. nachgewiesenen Materialkosten abrechnen.

III.Individuelle Softwarelösungen

1.Leistungsinhalt

1.1Die Eberl & Kœsel Studio GmbH bietet individuelle Softwarelösungen (einschließlich Extensions und PlugIns) im Bereich der Medienproduktionsleistungen sowie des Medienmanagements an.

1.2In Ergänzung der Regelungen zur Softwareüberlassung gemäß Ziff. IV. gelten bei individuellen Softwarelösungen die Regelungen dieses Abschnitts.

1.3Der Kunde bestimmt die Aufgabenstellung, wobei die Lösung und die detaillierte inhaltliche und technische Umsetzung von komplexen Projekten von den Parteien gemeinsam (z.B. in Workshops) erarbeitet werden kann. Die Einzelheiten finden sich im Einzelvertrag und dessen Anlagen (z.B. Pflichtenheft, Meilensteinplan), mangels eines schriftlichen Einzelvertrags in der Auftragskorrespondenz, wobei der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass die in Auftrag gegebenen Leistungen – wie im Einzelvertrag oder den sonstigen Dokumenten manifestiert – seine Vorstellungen und Anforderungen zutreffend wiedergeben. Seine Mitwirkung ist insoweit eine vertragliche Hauptpflicht.

1.4Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht, an den von der Eberl & Kœsel Studio GmbH dem Kunden überlassenen Arbeitsergebnissen (ausgenommen Fremdsoftware) stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich Eberl & Kœsel Studio GmbH zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind.

1.5Neben der Überlassung der Softwarelösung sowie der Einräumung der Nutzungsberechtigung sind zusätzliche Leistungen (Inbetriebnahme, Abnahmetest, Altdatenübernahme, Schulung etc.) nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung dieser Leistungen geschuldet.

2.Change Requests

2.1Sollte während eines laufenden Projekts der Kunde eine Änderung wünschen (sog. Change Request), wird die Eberl & Kœsel Studio GmbH innerhalb eines angemessenen Zeitraums prüfen und mitteilen, ob die Änderung möglich ist und wie sie sich auf den Vertragsinhalt, den Zeitplan und die vereinbarte Vergütung auswirkt.

2.2Anschließend hat der Kunde binnen 10 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen, ob die Änderung erfolgen soll. Die Prüfung des Change Requests kann die Eberl & Kœsel Studio GmbH gesondert nach Aufwand berechnen.

2.3Soweit die Eberl & Kœsel Studio GmbH ihrerseits eine Änderung vorschlägt, hat der Kunde ebenfalls innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu erklären, ob er die Änderung akzeptiert. Ein Widerspruch kann nur bei berechtigtem Interesse des Kunden erhoben werden.

3.Abnahme- und Prüfungspflichten des Kunden

3.1In Ergänzung der Ziff. 8 der AGB und nachfolgend Ziffer IV.5. gelten die folgenden Abnahme- und Prüfungspflichten des Kunden bei individuellen Softwarelösungen.

3.2Im Rahmen der Abnahmeprüfung wird die Software auf Testsystemen im nicht operativen Betrieb einen Tag gemeinsam getestet und ein Fehlerprotokoll erstellt. Sofern die Software im operativen Betrieb auf einem vom Kunden zu stellenden System betrieben werden soll, hat der Kunde auch das System für den Test zu stellen. Andernfalls wird die Eberl & Kœsel Studio GmbH – sofern zumutbar und technisch möglich – das System für den Test bereitstellen.

3.3Die Abnahmefähigkeit ist gegeben, wenn eine funktionsfähige Software mit der vereinbarten Beschaffenheit übergeben wird und vom Kunden 2 Wochen lang ohne wesentliche Fehler nutzbar ist. Wesentlich sind dabei nur betriebsbehindernde oder -verhindernde Fehler. Der Kunde darf nicht unbillig die Annahmeerklärung wegen nur unwesentlicher Fehler oder wegen des Fehlens von nur unwesentlichen Funktionen verweigern.

3.4Unabhängig von der werkvertraglichen Abnahme prüft der Kunde auf Anwenderebene auch während eines laufenden Projekts in einem ihm zumutbaren und technisch möglichen Rahmen die überlassenen Arbeitsergebnisse und Zwischenergebnisse (einschließlich des Pflichtenhefts) unverzüglich auf deren Vollständigkeit und Fehlerfreiheit, insbesondere bevor die Arbeitsergebnisse in seinem operativen Betrieb genutzt werden.

4.Projektmanagement

4.1Auf Verlangen der Eberl & Kœsel Studio GmbH wirkt der Kunde beim Projektmanagement mit. Der Kunde stellt dazu ebenfalls einen Projektleiter nebst Stellvertreter, die zur Entgegennahme sämtlicher Erklärungen im Zusammenhang mit den inhaltlichen, technischen und vertraglichen Fragen befugt sind und verbindliche Entscheidungen hierzu treffen oder zügig herbeiführen können.

4.2Auf Verlangen einer Vertragspartei treffen die Projektleiter und Stellvertreter sich zu persönlichen, ggf. auch regelmäßigen Projektbesprechungen. Kann eine Streitfrage innerhalb einer Projektbesprechung nicht geklärt werden, kann eine Vertragspartei mit angemessener Frist eine persönliche Besprechung auf Geschäftsleitungsebene beanspruchen.

IV.Softwareüberlassung

1.Umfang des Nutzungsrechts

1.1Der Kunde erhält – soweit nicht von der Eberl & Kœsel Studio GmbH ausdrücklich und schriftlich anderweitig zugesagt – nur ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an von der Eberl & Kœsel Studio GmbH überlassenen oder erstellten Software.

1.2Das Nutzungsrecht ist inhaltlich und örtlich auf den Vertragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Software nur für eigene Zwecke im eigenen Betrieb nutzen.

1.3Zudem ist bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Softwaremiete, -leihe, -hosting, ASP, SaaS) das Nutzungsrecht zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzt, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht (z.B. in Form eines Lizenzkaufs) vereinbaren.

1.4Alle Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Server, Prozessoren), auf die die Software ganz oder teilweise kopiert bzw. betrieben wird, müssen sich in den Räumen des Kunden befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Ausnahmen hiervon (z.B. Outsourcing, Hosting in einem externen Rechenzentrum) bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Eberl & Kœsel Studio GmbH.

1.5Erhält der Kunde von der Eberl & Kœsel Studio GmbH weitere Softwarekopien (z.B. im Rahmen der Nachbesserung oder des Softwaresupports), die eine zuvor überlassene Software ersetzen, besteht das dem Kunden erteilte Nutzungsrecht ausschließlich in Bezug auf die jeweils zuletzt erhaltene Kopie der Software. Das Nutzungsrecht in Bezug auf die zuvor überlassene Kopie erlischt 3 Monate, nachdem die neue Software zur Nutzung auf Produktivsystemen implementiert wird. Für die alte Softwarekopie gelten die Regelungen in Ziff. 7 entsprechend.

1.6Jede Überschreitung des lizenzierten Nutzungsumfangs ist vom Kunden im Voraus schriftlich anzuzeigen. Die Eberl & Kœsel Studio GmbH ist berechtigt, zumindest einmal jährlich den Umfang der Nutzung der überlassenen Vertragssoftware zu überprüfen, wobei der Kunde in angemessener Weise bei der Überprüfung zu kooperieren hat. Die zumutbaren Kosten der Prüfung werden vom Kunden getragen, wenn die Prüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung aufzeigt. Bei einer Überschreitung ist zudem ein Vertrag über einen Lizenzzukauf abzuschließen. Schadensersatz bleibt vorbehalten.

2.Leistungsumfang

2.1Die Eberl & Kœsel Studio GmbH schuldet nur die elektronische Übergabe der vertragsgegenständlichen Software und nur in Form des maschinenlesbaren Objektcodes. Ein körperlicher Datenträger sowie die Installation beim Kunden sind nicht geschuldet. Die Übergabe von Quellcode, Dokumentationen oder von Benutzungsanleitungen ist nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung geschuldet, und auch nur dann, wenn die Software individuell für den Kunden erstellt wurde.

2.2Handelt es sich bei der überlassenen Software um Fremdsoftware eines anderen Herstellers, verpflichtet sich der Kunde auch gegenüber der Eberl & Kœsel Studio GmbH zur Einhaltung der jeweiligen Herstellerlizenzbedingungen.

2.3Der Kunde ist berechtigt, notwendige Sicherungskopien der Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang anzufertigen, soweit im Zuge der Kopie keine Urheberrechtsvermerke verändert, weggelassen oder unterdrückt werden.

2.4Eine Überlassung von Aktualisierungen der Software erfolgt – außer zum Zwecke der Mängelbeseitigung – nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.

3.Modifikation der Software

3.1Der Kunde darf die Vertragssoftware sowie Teile dieser (wie z.B. Schnittstelleninformationen) nur in den Schranken des § 69e UrhG dekompilieren und erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, die der Kunde der Eberl & Kœsel Studio GmbH unter Mitteilung seiner Dekompilierungsabsicht zur Überlassung der erforderlichen Informationen schriftlich gesetzt hat.

3.2Informationen über den Quellcode unterliegen dabei der strikten Geheimhaltung, unabhängig davon, ob sie von der Eberl & Kœsel Studio GmbH oder einem Dritten überlassen wurden oder im Wege des Dekompilierens bekannt wurden.

3.3Darüber hinaus bedürfen Veränderungen und Bearbeitungen der Vertragssoftware im Sinne von § 69c Nr. 2 UrhG (Modifikation, Umarbeiten, Entschlüsseln, Dekodieren, Übersetzen etc.) der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Eberl & Kœsel Studio GmbH.

4.Weitergabe der Software

4.1Soweit der Kunde die Vertragssoftware der Eberl & Kœsel Studio GmbH im Wege des Kaufs erworben hat, kann er die Software an Dritte nach Maßgabe der folgenden Regelungen im Wege des Weiterverkaufs bzw. Schenkung weitergeben. Verwertungshandlungen bzw. Nutzungsüberlassungen – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich – wie z.B. die Vermietung, der Verleih, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung, der Gebrauch der Vertragssoftware durch und für Dritte (z.B. Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) oder sonstige Unterlizenzierung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Eberl & Kœsel Studio GmbH nicht erlaubt.

4.2Sofern dem Kunden die Software mit zeitlich begrenzten Nutzungsrechten überlassen wurde, ist jegliche Weitergabe oder Nutzungsüberlassung der Vertragssoftware durch den Kunden an Dritte verboten.

4.3Im Übrigen bedarf die Weitergabe der Vertragssoftware zumindest der vorherigen schriftlichen Anzeige gegenüber der Eberl & Kœsel Studio GmbH sowie der schriftlichen Einverständniserklärung des Erwerbers mit den vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen. Die Eberl & Kœsel Studio GmbH darf der Weitergabe widersprechen, wenn die Nutzung der Vertragssoftware durch den neuen Nutzer den berechtigten Interessen der Eberl & Kœsel Studio GmbH widerspricht.

4.4Zudem muss die Weitergabe durch den Kunden einheitlich und unter vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung erfolgen.

5.Prüfung der Software

5.1Vor dem Einsatz in dem operativen System ist die überlassene Software vom Kunden angemessen zu testen. Die Vertragssoftware sowie eventuell überlassene Dokumentation sind unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und dabei erkannte Mängel detailliert und schriftlich zu rügen. § 377 HGB findet entsprechende Anwendung.

5.2Diese Verpflichtung umfasst auch Software, die der Kunde im Rahmen der Gewährleistung oder Wartung erhält.

5.3Unterbleibt eine solche unverzügliche Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt außer in den Fällen nicht erkennbarer Mängel. Sollte sich ein solcher Mangel später zeigen, hat die Anzeige unverzüglich nach der Feststellung eines solchen Mangels zu erfolgen, andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Hat die Eberl & Kœsel Studio GmbH den Mangel arglistig verschwiegen, kann sie sich nicht auf eine unterlassene oder verspätete Mängelanzeige des Kunden berufen.

6.Besondere Gewährleistungsregelungen

6.1In Ergänzung der Regelungen in den AGB gelten die folgenden Regelungen für die Haftung für Sach- und Rechtsmängel bei überlassener Software.

6.2Der Kunde gewährt der Eberl & Kœsel Studio GmbH oder einem von der Eberl & Kœsel Studio GmbH beauftragten Dritten zur Fehlersuche und -behebung Zugang zur Software, nach Wahl des Kunden unmittelbar und/oder mittels Remote-Zugriff.

6.3Die Eberl & Kœsel Studio GmbH ist dabei auch berechtigt zu überprüfen, ob die überlassene Software in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen genutzt wird.

6.4Soweit die Eberl & Kœsel Studio GmbH dem Kunden nach Leistungserbringung einen neuen Softwarestand zur Beseitigung von Sach- oder Rechtsmängeln übergibt, hat der Kunde diesen neuen Softwarestand zu übernehmen, soweit der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.

7.Ende des Nutzungsrechts

7.1In allen Fällen der Beendigung der Nutzungsberechtigung (z.B. Ende der Vertragslaufzeit, Rücktritt, Widerruf) gibt der Kunde alle Softwarelieferungen heraus und löscht sämtliche Softwaredateien und Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist.

7.2Die Erledigung gemäß Ziff. 7.1 versichert der Kunde schriftlich gegenüber der Eberl & Kœsel Studio GmbH.

V.Support-/­Wartungsleistungen

1.Leistungsinhalt

1.1Die Eberl & Kœsel Studio GmbH bietet Support- und Wartungsleistungen für die überlassenen Softwarelösungen an, wobei die Leistungen auch durch Supportpartner der Eberl & Kœsel Studio GmbH erbracht werden können.

1.2Dazu vereinbaren die Vertragsparteien ein Service Level Agreement (bzw. Support- und/oder Wartungsvertrag).

1.3Die Supportleistungen umfassen die Überlassung von Softwareupdates (ohne Installation) und die Unterstützung bei der Fehlerbeseitigung. Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten als Supportzeiten alle Arbeitstage (Mo. bis Fr. mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Bayern) zwischen 9 und 16 Uhr (MEZ). Innerhalb dieser Zeit steht dem Kunden ein Ansprechpartner zur Verfügung.

1.4Der Kunde kann Störungen und Fehler per Mail oder telefonisch melden. Mit der Meldung sind Demodaten zu dem aufgetretenen Fehler zur Verfügung zu stellen, aus denen der Fehler nachvollzogen werden kann. Die Meldung muss überdies die Fehlersymptome so exakt beschreiben, dass es der Eberl & Kœsel Studio GmbH möglich ist, der Verpflichtung zur Unterstützung bei der zielgerichteten Fehlerbeseitigung nachzukommen.

1.5Schwere Fehler hat der Kunde in Textform zu melden.

1.6Die Updates können zusätzliche Funktionalitäten enthalten, wobei der Kunde jedoch keinen Anspruch auf die Realisierung bestimmter Funktionalitäten im Rahmen der Updates hat.

2.Service Levels

2.1Die Support- und Wartungsleistungen beziehen sich nur auf die im Service Level Agreement aufgeführte und mangels einer Konkretisierung nur auf die der Eberl & Kœsel Studio GmbH überlassene Software.

2.2Der Support umfasst nur die Beratung und Unterstützung bei Softwarefehlern, nicht aber Anwendungsfehler oder -fragen.

2.3Der First-Level-Support wird mangels anderweitiger Vereinbarung vom Kunden selbst erledigt, so dass grundsätzlich nur technisch komplexere Fragen aus dem Bereich des Second- und Third-Level an den Eberl & Kœsel Studio GmbH-Ansprechpartner herangetragen werden. Die Weiterleitung darf nur durch den First-Level-Support erfolgen. Die entsprechenden Mitarbeiter des Kunden müssen über IT-Kenntnisse und -Ausbildungen verfügen und sind der Eberl & Kœsel Studio GmbH namentlich vorab zu nennen. Die Eberl & Kœsel Studio GmbH ist nicht verpflichtet, mit anderen Mitarbeitern des Kunden zu Supportfällen zu kommunizieren.

2.4Soweit konkrete Reaktionszeiten oder Service Levels vereinbart werden, wird der Beginn der Fehlersuche, nicht die Wiederherstellung des funktionierenden Systems innerhalb solcher Zeiten geschuldet. Bei der Einhaltung der Reaktionszeiten werden nur die abgelaufenen Zeiträume innerhalb der vereinbarten Supportzeiten berücksichtigt.

2.5Werden die Service Levels nicht eingehalten, berechtigt dies den Kunden zur Minderung der vereinbarten monatlichen Supportvergütung. Die Minderung hat angemessen zu erfolgen, abhängig von der Schwere, Anzahl und Häufigkeit, jedoch nur bezogen auf den betroffenen Zeitraum, gerechnet in vollen Monaten. Im Streitfall kann die vorgenommene Minderung auf deren Angemessenheit gerichtlich überprüft werden. Die Minderung kann im Extremfall bis zu 100% betragen, wobei jedoch weitere Ansprüche – vorbehaltlich der Ziffer 9.2 der AGB – wegen Nichteinhaltung der Service Levels ausgeschlossen sind.

2.6Die Eberl & Kœsel Studio GmbH hat neben der Wartungsvergütung einen Anspruch auf Berechnung der Zusatzleistungen nach Aufwand, wenn der gemeldete Fehler auf einer Fehlbedienung des Kunden, nicht aber auf einem vom Wartungsumfang umfassten Softwarefehler beruht und/oder wenn der gemeldete Fehler aufgrund einer fehlerhaften oder nicht ausreichenden IT-Infrastruktur beim Kunden erfolgte, und der Eberl & Kœsel Studio GmbH dadurch bei der Erbringung der vertraglichen Support- und Wartungsleistungen zusätzlicher Aufwand entsteht.

3.Vertragslaufzeit

3.1Der Support- und Wartungsvertrag beginnt – sofern die Parteien keine gesonderte Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart haben – mit der Überlassung der zu wartenden Software und ist erstmals zum Ablauf von 2 Jahren mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündbar.

3.2Sofern eine Kündigung nicht – oder nicht fristgerecht – erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um ein Jahr, ohne dass die Vertragspartner hierzu eine gesonderte Erklärung abgeben müssen. Das Vertragsverhältnis ist auch in dieser Folgelaufzeit jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar.

3.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

4.Remote-Zugriff

4.1Der Kunde hat der Eberl & Kœsel Studio GmbH zur Fehlerdiagnose und -behebung einen Remote-Zugriff mittels VPN auf das dem Support unterliegende System zu gewähren und bei der Ferndiagnose in zumutbarem Umfang mitzuwirken, insbesondere die erforderliche kundenseitige Fernwartungssoftware zu beschaffen und bei sich zu installieren.

4.2Der Support der Eberl & Kœsel Studio GmbH umfasst keine Leistungen vor Ort beim Kunden.

4.3Der Kunde trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung, Installation und Kommunikation, um die Supportleistungen der Eberl & Kœsel Studio GmbH in Anspruch nehmen zu können.

5.Einschränkungen des Supports

5.1Sofern die dem Support unterliegende Vertragssoftware mit Fremdsoftware (z.B. InDesign) bzw. Hardware im Rahmen der Workflows kommuniziert, kann die Eberl & Kœsel Studio GmbH jeweils den Mindestsoftwarestand bzw. Mindesthardwareanforderungen dem Kunden bekannt geben. Sofern der Kunde nicht über diesen bzw. nur über einen älteren Softwarestand verfügt, schuldet die Eberl & Kœsel Studio GmbH nicht die Einhaltung der vereinbarten Service Levels.

5.2Wenn der Kunde eine von der Eberl & Kœsel Studio GmbH zur Verfügung gestellte Aktualisierung der Vertragssoftware nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel 2 Wochen) implementiert, kann die Eberl & Kœsel Studio GmbH Supportleistungen in Bezug auf den veralteten Softwarestand ablehnen.

5.3Hat der Kunde Änderungen an der dem Support unterliegenden Software vorgenommen, hat er dies der Eberl & Kœsel Studio GmbH zu melden und die Änderungen konkret schriftlich darzulegen. Die Eberl & Kœsel Studio GmbH schuldet in Bezug auf die geänderte Software fortan nicht mehr die Einhaltung der Service Levels und darf bei wesentlichen Softwarecode-Änderungen den Supportvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

VI.Beratungs-/­Dienstleistungen

1.Leistungsinhalt

1.1Die Eberl & Kœsel Studio GmbH bietet Beratungs- und sonstige Dienstleistungen ergänzend zu den Medienproduktions- und Softwarelösungen an. Beratungs- und Dienstleistungen im Sinne dieses Abschnitts werden in der Regel im Rahmen von Workshops oder Schulungen und – anders als Beratungen zur Akquise – nur gegen Vergütung erbracht.

1.2Beratungsleistungen erfolgen auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen; auf deren Grundlage werden auch Kosten-Nutzen-Einschätzungen für den Einsatz von IT-Lösungen, insbesondere der notwendigen Zusammensetzung der Hard- und Software vorgenommen.

1.3Der genaue Inhalt und Umfang bestimmt sich nach der vom Kunden in Auftrag gegebenen und der Eberl & Kœsel Studio GmbH rückbestätigten Dienstleistung bzw. aus dem getroffenen Service Level Agreement.

1.4Der Kunde unterstützt die Eberl & Kœsel Studio GmbH bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. Der Kunde wird gemäß den Informationen der Eberl & Kœsel Studio GmbH die erforderlichen Informationen und Vorrichtungen (Hard- und Software, Netzwerkkapazität, Telekommunikationseinrichtungen, Internetanbindung) zur Verfügung stellen.

2.Schulungen

2.1Bei Schulungen stellt der Kunde in Absprache mit der Eberl & Kœsel Studio GmbH geeignete Räumlichkeiten und technische Ausrüstung zur Verfügung.

2.2Der Kunde kann nur aus wichtigem Grund einen vereinbarten Schulungstermin kündigen.

2.3Für den Fall der berechtigten Unzufriedenheit des Kunden hat die Eberl & Kœsel Studio GmbH die Möglichkeit zur Abhilfe durch Wiederholung der Schulung.

3.Vergütung

3.1Die Vergütung bestimmt sich mangels anderweitiger Vereinbarung nach Zeitaufwand.

3.2Ein Angebot bzw. die Auftragsbestätigung der Eberl & Kœsel Studio GmbH sind nur eine Kalkulation, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalvergütung vereinbart wird. Die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung bestätigt der Kunde durch Abzeichnung eines auf Verlangen der Eberl & Kœsel Studio GmbH oder ihrem Mitarbeiter vorgelegten Arbeitsnachweises.