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Stand 06/2024

Besondere Bestimmungen Pfeil

1Geltungsbereich

1.1Für alle Vertragsbeziehungen der Eberl & Kœsel Studio GmbH, Messerschmittstraße 8, 87437 Kempten mit anderen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend »Kunde« genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen sowie die besonderen Bestimmungen zur Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eberl & Kœsel Studio GmbH.

1.2Entgegenstehende oder weitergehende Bedingungen des Kunden werden nur durch unsere schriftliche Zustimmung Vertragsinhalt, selbst wenn wir eine Leistung erbringen, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen.

1.3Bei der Überlassung, Wartung und Pflege von Drittsoftware gelten die jeweiligen Geschäfts-, Vertrags- und Lizenzbedingungen des Herstellers vorrangig.

2Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Form

2.1Unsere Angebote gelten ab Zugang beim Kunden längstens 4 Wochen.

2.2Wir können Bestellungen innerhalb von 4 Wochen annehmen. Im Zweifel ist der Inhalt unseres Angebots bzw. unserer Auftragsbestätigung maßgeblich, sofern der Kunde eine Bestellung erteilt bzw. dem Inhalt der Auftragsbestätigung nach Zugang nicht unverzüglich widersprochen hat.

2.3Zusätzliche Leistungen zur Unterstützung der Medienproduktion wie z.B. Softwareüberlassung, Workflow-Automationen und Daten-Hosting müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.4Können wir unsere Leistung ohne eigenes Verschulden nicht erbringen, z.B. aufgrund Nichtleistung eines eigenen Lieferanten oder Dienstleisters, werden wir den Kunden unverzüglich informieren und ggf. eine vergleichbare Ersatzleistung vorschlagen. Ist dies nicht möglich oder nicht gewünscht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

2.5Vertragliche Garantien und Zusagen, sonstige Vertragsänderungen sowie die Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen, bedürfen der Schriftform.

2.6Vom Kunden überlassene Gegenstände wie z.B. Vorlagen, Datenträger, Kopierfilme oder Farbauszüge werden von uns nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung über den Zeitpunkt der Leistungserbringung hinaus aufbewahrt bzw. archiviert. Eine eventuelle Versicherung zu archivierender Gegenstände ist Angelegenheit des Kunden.

3Leistungszeitpunkt; Nachfristen

3.1Fixtermine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden; Lieferfristen sind keine Fixtermine.

3.2Fristsetzungen des Kunden, insbesondere zur Nacherfüllung, müssen angemessen sein und uns mindestens zwei Nachbesserungsversuche erlauben. Sie sollen – abhängig vom Umfang und der technischen Schwierigkeit – in der Regel mindestens 10 Arbeitstage betragen, außer wenn eine kürzere Frist aufgrund eines Druck-/Versandtermins oder einer Schaltung im Internet unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit angemessen ist. Wir können nach Ablauf einer solchen Frist verlangen, dass der Kunde daraus resultierende Rechte binnen zwei Wochen ausübt.

4Zahlungsbedingungen, Preise

4.1Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2Eine Pauschalvergütung muss ausdrücklich als solche vereinbart werden.

4.3Wird die Vergütung nach Zeitaufwand (Personentage bzw. Stunden) berechnet, stellen Angebot bzw. Auftragsbestätigung einen Kostenvoranschlag dar. Wir werden den angefallenen Aufwand in geeigneter Weise dokumentieren und können vom Kunden die Abzeichnung eines Arbeitsnachweises verlangen. Widerspricht er der Zeiterfassung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich, trägt er die Beweislast für deren Unrichtigkeit.

4.4Bei Medienproduktionsleistungen rechnen wir nach dem mit dem Kunden vereinbarten Seitenpreis ab, den Aufwand für zusätzliche von ihm verursachte Korrekturschritte und für das Projektmanagement jedoch nach Zeitaufwand.

4.5Jeweils zusätzlich werden Reisezeiten und -kosten nach Aufwand in der steuerlich anerkannten Höhe, sonstige Auslagen in der tatsächlich angefallenen Höhe berechnet.

4.6Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Teilleistungen können wir vor Abschluss des Gesamtprojekts abrechnen und volle Vorauszahlung verlangen, wenn die Lieferung ins Ausland erfolgen soll oder der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

5Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

5.1Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

5.2Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags stehen ihm nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.

6Eigentumsvorbehalt, Widerruf

6.1Wir behalten uns das Eigentum und die Rechte an der vertragsgegenständlichen Leistung bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder Übertragung von Rechten nur mit unserer Zustimmung, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch nach schriftlicher Anzeige berechtigt. Wir räumen Nutzungsrechte an überlassener Software bis zur vollständigen Zahlung nur widerruflich ein und können diese widerrufen, wenn die Vergütung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht bezahlt ist.

7Sach- und Rechtsmängel

7.1Sachmängel können wir zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung beseitigen oder dem Kunden eine neue, mangelfreie Leistung überlassen.

7.2Bei Rechtsmängeln räumen wir im Wege der Nacherfüllung ein rechtlich einwandfreies Nutzungsrecht ein, nach unserer Wahl zulässigerweise auch an einer geänderten, aber gleichwertigen Leistung. Macht ein Dritter beim Kunden hinsichtlich der vertraglichen Leistung Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen und das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen.

7.3Schlägt die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Kunden unter Berücksichtigung der Ziffer 3.2. gesetzten Frist endgültig fehl, kann er die Vergütung mindern, den Rücktritt vom Vertrag oder (bei Dauerschuldverhältnissen) die Kündigung erklären. Für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 9. Weitere Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen.

7.4Bei unbegründeter Mängelanzeige haben wir Anspruch auf Erstattung des Zeitaufwands für die Fehlersuche, es sei denn, der Fehler wurde innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet.

8Gefahrübergang, Abnahme

8.1Ist eine Abnahme nicht vereinbart, entbehrlich oder konkludent erfolgt, geht die Gefahr spätestens mit der Versendung der Leistung bzw. Teilleistung ab Betrieb von uns auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

8.2Der Kunde hat innerhalb von 4 Wochen das Leistungsergebnis auf Benutzerebene zu prüfen und uns etwaige Mängel detailliert schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist oder mit vorbehaltloser Ingebrauchnahme über einen Zeitraum von 4 Wochen gilt die Leistung als vertragsgemäß anerkannt und abgenommen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen versteckter Mängel, die unverzüglich, im Regelfall innerhalb von 4 Wochen nach Entdeckung schriftlich zu rügen sind.

8.3Wir können, auch nach abgrenzbaren Teilleistungen, eine schriftliche Abnahmeerklärung oder die Erstellung eines gemeinsamen Abnahmeprotokolls verlangen und insbesondere die Fortführung eines Projekts von der Zustimmung zum Pflichtenheft, Meilensteinplan oder zu einer sonstigen Leistungsbeschreibung abhängig machen, sofern die nächsten Leistungsschritte darauf aufbauen.

8.4Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern, aber kann sie unter Vorbehalt erklären.

9Haftung

9.1Vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarungen oder Regelungen in diesen AGB, darunter auch nachstehend Ziffer 9.2, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

9.2Wir haften jedoch

9.2.1bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

9.2.2für arglistig verschwiegene Mängel,

9.2.3bei einer Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

9.2.4nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

9.2.5im Umfang einer von uns übernommenen Garantie,

9.2.6bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe.

9.4Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden (z.B. Freigabe trotz für ihn erkennbarer Fehler, unterlassene oder unzureichende Prüfung eines Arbeitsergebnisses, unzureichende oder unregelmäßige Datensicherung, unzureichende IT-Sicherheit) bleibt uns vorbehalten.

9.5Ein Schadensersatz des Kunden ist vorbehaltlich vorstehender Ziffer 9.2 ausgeschlossen, wenn mit ihm ein individuelles Sicherheitskonzept vereinbart wurde und wir diese Vorgaben einhalten.

9.6Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

10Mitwirkungspflichten und Haftung des Kunden; Datenschutz

10.1Der Kunde stellt die erforderlichen Unterlagen und Informationen, bei IT-Leistungen die erforderliche IT-Arbeitsumgebung zur Verfügung (ausreichende Rechner- und Speicherkapazitäten, Internetverbindung, Betriebssysteme, Software sowie geschulte Mitarbeiter) und ist für deren Betrieb und Erhaltung ausschließlich verantwortlich. Unsere Vorgaben sind zu befolgen.

10.2Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen und EDV-Schutzmanahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechend durch. Sämtliche Daten, mit denen unsere Mitarbeiter in Berührung kommen, hat er zuvor anderweitig abzusichern.

10.3Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden, vor Erteilung eines Auftrages die rechtliche Konformität und die in Bezug auf das betroffene geistige Eigentum rechtlich relevanten Fragen zu klären.

10.4Der Kunde verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Er versichert, insoweit alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen zu haben, dass auch wir unsere Leistungen ohne Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften erbringen können.

10.5Der Kunde prüft die Arbeitsergebnisse (einschließlich Pflichtenheft und Meilensteinplan) unverzüglich, insbesondere bevor sie in seinem operativen Geschäft genutzt werden, auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit.

10.6Bei Verletzung seiner Mitwirkungspflichten, die sich im übrigen aus dem Einzelvertrag sowie den allgemeinen Verkehrs- und Sorgfaltspflichten ergeben und deren Einhaltung durch ihn wir nicht überprüfen müssen, trägt er das Schadensrisiko sowie die Nachteile und Mehrkosten. Insbesondere stellt er uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Inhalt seines Auftrages bzw. den von ihm überlassenen Daten und Content resultieren, es sei denn, diese wären von uns zu vertreten.

11Verjährung

Im Rahmen der Ziffer 9.2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im übrigen verjähren Ansprüche aus

  • Sachmängeln innerhalb eines Jahres;
  • Rechtsmängeln innerhalb von zwei Jahren, es sei denn, es ist ein dingliches Recht eines Dritten betroffen, aufgrund dessen Herausgabe der im Rahmen des Vertrags überlassenen Gegenstände (Vertragssoftware, Dokumentation) verlangt werden kann.

Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

12Rechtswahl, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

12.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

12.2Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Kempten. Wir können den Kunden wahlweise auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

12.3Eine Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit im übrigen.